NIS2 Betroffenheitsanalyse
Einfache Ersteinschätzung für Ihr Unternehmen – modern & benutzerfreundlich
Willkommen
Dieses Tool von REX ITOC führt Sie mit klaren Fragen und ausklappbaren Erklärungen durch die Prüfung, ob Ihr Unternehmen unter die NIS2-Regelung fällt.
Was ist NIS2 eigentlich?
NIS2 ist eine EU-weite Regelung zur Cybersicherheit. In Deutschland wurde sie durch das BSI-Gesetz umgesetzt. Betroffene Unternehmen müssen:
- sich beim BSI registrieren (Portal seit 6. Januar 2026 geöffnet),
- Risikomanagement-Maßnahmen umsetzen (z. B. Schulungen, Incident-Response, Lieferkettensicherheit),
- erhebliche Cyber-Vorfälle melden.
Ca. 29.000 Unternehmen in Deutschland sind betroffen – deutlich mehr als bei der alten Regelung.
Achtung! Die Geschäftsführung haftet persönlich bei Verstößen!
Frage 1/3: Size-unabhängige Betroffenheit
Trifft einer der folgenden Punkte auf Ihr Unternehmen zu?
- Sie sind Betreiber einer kritischen Infrastruktur (KRITIS)
- Sie bieten öffentliche elektronische Kommunikationsnetze oder -dienste an
- Sie sind qualifizierter Vertrauensdienstleister (eIDAS)
- Sie betreiben ein Top-Level-Domain-Namensregister (TLD-Registry)
- Sie sind DNS-Dienstleister (außer Root-Nameserver)
- Sie sind eine zentrale Einrichtung der öffentlichen Verwaltung (Bundesebene)
Detaillierte Erklärungen zu den Punkten
- KRITIS: Unternehmen in besonders lebenswichtigen Bereichen (z. B. große Energieversorger, Krankenhäuser, Wasserwerke).
- Kommunikationsnetze/-dienste: z. B. Telekommunikationsanbieter wie Telefon- oder Internetprovider.
- Vertrauensdienstleister: Anbieter von digitalen Zertifikaten, elektronischen Siegeln oder Zeitstempeln.
- TLD-Registry: Organisationen, die Domain-Endungen wie .de oder .com verwalten.
- DNS-Dienstleister: Anbieter, die Domain-Namen in IP-Adressen auflösen (z. B. Cloudflare, Google DNS).
- Öffentliche Verwaltung Bund: Ministerien, Behörden und zentrale Einrichtungen des Bundes.
Wenn einer dieser Punkte zutrifft, sind Sie unabhängig von Ihrer Größe betroffen.
Frage 2/3: Sektorzugehörigkeit
Ist Ihr Unternehmen in mindestens einem der folgenden kritischen Sektoren tätig?
- Energie (Strom, Gas, Öl, Fernwärme etc.)
- Verkehr (Luft-, Schienen-, Wasser-, Straßenverkehr)
- Bankwesen
- Finanzmarktinfrastrukturen
- Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Labore etc.)
- Trinkwasserversorgung
- Abwasser
- Digitale Infrastruktur (Internetknoten, DNS, TLD, Cloud etc.)
- IKT-Dienstemanagement (Managed Services B2B)
- Öffentliche Verwaltung (bestimmte Ebenen)
- Raumfahrt
- Post- und Kurierdienste
- Abfallbewirtschaftung
- Chemische Erzeugung, Produktion und Vertrieb
- Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -vertrieb
- Herstellung kritischer Produkte (z. B. Arzneimittel, Medizinprodukte, Elektronik, Maschinen, Fahrzeuge)
- Digitale Anbieter (Online-Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke)
- Forschung (in kritischen Bereichen)
Detaillierte Erklärungen zu den Sektoren
Diese Sektoren (spezifiziert um betroffene Branchen und Einrichtungsarten, ggfs. mit Verweis auf NACE Rev. 2) stammen aus den Anlagen 1 und 2 des Gesetzestextes. Auch als Zulieferer oder in einer Nebenaktivität kann eine Betroffenheit vorliegen, z.B. aufgrund von Anforderungen eines NIS2-betroffenen Auftraggebers.
Bei Unsicherheit: Lassen Sie sich beraten – gerne auch von REX ITOC.
Frage 3/3: Unternehmensgröße
Ist Ihr Unternehmen ein kleines Unternehmen nach EU-Definition?
Das bedeutet: weniger als 50 Beschäftigte UND Jahresumsatz ≤ 10 Mio. € UND Bilanzsumme ≤ 10 Mio. €?
Was bedeutet die EU-Definition genau?
Kleine Unternehmen sind von NIS2 ausgenommen (außer bei size-unabhängigen Fällen aus Frage 1).
- Beschäftigte: Durchschnittliche Anzahl Vollzeitkräfte im Jahr.
- Umsatz/Bilanzsumme: Werte aus dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr.
- Hinweis: Konzernzugehörigkeit kann die Größe beeinflussen.
Ihr Ergebnis
Was bedeutet das Ergebnis genau?
Bei „betroffen“:
- Registrierung beim BSI (Portal seit 6. Januar 2026 geöffnet).
- Umsetzung von Risikomanagement-Maßnahmen.
- Meldung erheblicher Vorfälle innerhalb von 24 Stunden.
- Persönliche Haftung der Geschäftsführung.
Bei „nicht betroffen“: Keine NIS2-Pflichten, aber grundlegende Cybersicherheit bleibt empfehlenswert.
Dies ist nur eine erste Orientierung! Für eine verbindliche Prüfung nutzen Sie das offizielle BSI-Portal oder lassen sie sich von REX ITOC beraten.
