
Mit REX ITOC zur NIS2-Compliance
Das neue NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) verpflichtet rund 29.500 Unternehmen in Deutschland strenge Anforderungen an Cyber- und Informationssicherheit umzusetzen. Viele Organisationen sind erstmals betroffen – und wissen es noch gar nicht.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes gelten die Umsetzungspflichten unmittelbar, ohne Übergangsfristen. Fehlende Maßnahmen können zu erheblichen Bußgeldern, Haftungsrisiken der Geschäftsleitung und regulatorischen Konsequenzen führen.
Welche Pflichten entstehen durch NIS2?
Unternehmen, die als „wichtig“ oder „besonders wichtig“ eingestuft werden, müssen umfangreiche organisatorische und technische Maßnahmen (TOM) umsetzen, darunter:
- Registrierung beim BSI über das Melde- und Informationsportal
- Umfassendes Risikomanagement: Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS)
- Implementierung eines Business Continuity Management (BCM)
- Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle
- Lückenlose Dokumentation aller Sicherheitsmaßnahmen und Vorfälle
Warum jetzt handeln?
Wenn Sie abwarten, entstehen u.a. folgende Risiken:
- hohe Bußgelder bei Nicht-Umsetzung
- persönliche Haftung der Geschäftsleitung
- operative und finanzielle Schäden durch Cyberangriffe
- fehlende Nachweise gegenüber dem BSI
- Mehraufwand durch spätes, hektisches Nachziehen
NIS2-Betroffenheitsanalyse: Sind Sie betroffen?
Viele Unternehmen fallen neu unter die NIS2-Pflichten. Wir prüfen systematisch, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und welche Maßnahmen notwendig sind.
Diese Fragen sollten Sie jetzt beantworten:
- Fällt Ihr Unternehmen unter die NIS2-Richtlinie?
- Sind Sie als „wichtige“ oder „besonders wichtige“ Einrichtung eingestuft?
- Welche Sicherheitsanforderungen sind verpflichtend?
- Erfüllen Sie bereits das erforderliche Cybersicherheitsniveau?
- Welche Risiken entstehen, wenn Sie noch nicht handeln?
Wir unterstützen Sie bei der schnellen, rechtskonformen Klärung.
Unsere Dienstleistung – Was REX ITOC für Sie tun kann
Als erfahrener Berater für IT-Sicherheit und ISO-Zertifizierungen begleiten wir Sie ganzheitlich durch den gesamten NIS2-Prozess, von der Analyse über das Risikomanagement bis zum vollständig belastbaren Sicherheitskonzept.
Unsere Leistungen im Überblick
- NIS2-Betroffenheitsanalyse
- Gap-Analyse & Sicherheitsbewertung
- NIS2-konformes Risikomanagement
- Business Continuity Management
- Meldewesen & Notfallprozesse
- BSI-konforme Dokumentation
Ihre Vorteile mit REX ITOC
- Schnelle und rechtssichere NIS2-Umsetzung
- Reduziertes Haftungsrisiko für Geschäftsleitung & IT
- Vollständige Vorbereitung für BSI-Prüfungen
- Klarer Projektplan, transparente Vorgehensweise
- Entlastung Ihrer internen Ressourcen
Das REX ITOC Vorgehensmodell – Ihr Weg zur NIS2-Compliance
1. Bestandsaufnahme & Gap-Analyse
Wir prüfen Ihre Betroffenheit, Ihr aktuelles Sicherheitsniveaus und identifizieren Sicherheitslücken nach NIS2.
√ Ihr Ergebnis: vollständige Transparenz über Risiken und Handlungsbedarf
2. Strategie & Maßnahmen-Design
Wir entwickeln ein maßgeschneidertes, gesetzeskonformes
Sicherheitskonzept, inkl. TOMs und Risikomanagement.
√ Ihr Ergebnis: Klare Roadmap & effizienter Ressourceneinsatz
3. Umsetzung & Rollout
Wir implementieren bei Ihnen ein Business Continuity Management mit u.a. Notfallplänen, Meldewegen, Sicherheitsprozessen.
√ Ihr Ergebnis: Messbar höheres Schutzniveau.
4. Dokumentation & Compliance-Nachweis
Wir bereiten Ihre Dokumente lückenlos und revisionssicher für das BSI und Auditoren auf.
√ Ihr Ergebnis: Compliance-Sicherheit & Vermeidung von Bußgeldern

Ihr Unternehmen erfüllt nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern ist nachhaltig und nachweislich besser gegen die aktuelle Bedrohungslage geschützt.
FAQ zur NIS-Richtlinie und zum NIS2UmsuCG
Was ist das NIS2-Umsetzungsgesetz
Das NIS2UmsuCG überführt die EU-NIS2-Richtlinie in deutsches Recht und erweitert die Cyber-Sicherheitsanforderungen für zahlreiche Unternehmen.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Rund 29.500 Unternehmen aus über einem Dutzend Sektoren, darunter viele KMU, gelten künftig als „wichtig“ oder „besonders wichtig“ im Sinne des BSIG.
Wann tritt das NIS2-Umsetzungsgesetz in Kraft?
Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten.
Welche Pflichten entstehen durch NIS2?
Unternehmen müssen u.a. ein Risikomanagement einführen, Sicherheitsvorfälle melden, Dokumentationen führen, BCM-Strukturen etablieren und Mitarbeitende schulen.
Welche Rolle spielt das BSI?
Über das BSI wird die Registrierung getätigt, das BSI bestätigt diese und übernimmt Aufsicht, Annahme von Meldungen und die Prüfung der Sicherheitsnachweise.
Wichtige Begriffe
BCM | Business Continuity Management |
BSI | Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik |
BSIG | BSI-Gesetz |
ISMS | Information Security Management System/ Managementsystem für Informationssicherheit |
KMU | kleine und mittlere Unternehmen |
MIP | Melde- und Informationsportal des BSI |
NIS NIS2 NIS2UmsuCG | Network and Information Security/ Netzwerk- und Informationssicherheit Network and Information Security Directive 2/ Zweite Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz |
TOM | technische und organisatorische Maßnahme |
Quellen:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102782.pdf
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw46-de-nis-2-1123138
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/nis-2-richtlinie-deutschland-2373174
https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/nis2-directive
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/CI1/nis2umsucg.html
https://www.secjur.com/blog/nis2umsucg
Hinweis/ Disclaimer
Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information zum NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) und zum Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG). Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen.
Trotz sorgfältiger Erstellung wird keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernommen. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie die Veröffentlichungen der zuständigen Behörden, insbesondere des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Ob und in welchem Umfang ein Unternehmen als wichtig oder besonders wichtige Einrichtung im Sinne der §§ 33 ff. BSIG gilt, ist im Rahmen einer individuellen Betroffenheitsanalyse zu prüfen.“
